Sonderplatzregeln

Stand: 10.02.2009

1.  Der Schutz junger Bäume kenntlich durch Anpflockung und/oder    Gießringe

 

  • Wenn solch ein Baum die Standposition oder den Raum des beabsichtigten Schwungs eines Spielers behindert, so muss der Ball straflos aufgenommen werden und in Übereinstimmung mit dem in Regel 24-2b (unbewegliches Hemmnis) vorgeschriebenen Verfahren fallen gelassen werden. Der nach dieser Platzregel aufgenommene Ball darf gereinigt werden.

Ausnahme:

Ein Spieler darf Erleichterung nach dieser Platzregel dann nicht in Anspruch nehmen, wenn (a) es für ihn wegen Behinderung durch irgend etwas anderes als den Baum ganz und gar unvernünftig wäre einen Schlag zu spielen oder (b) die Behinderung durch den Baum ausschließlich unnötig abnormer Art von Standposition, Schwung oder Spielrichtung eintreten würde.

 

STRAFE FÜR VERSTOSS GEGEN PLATZREGEL:

Lochspiel - Lochverlust, Zählspiel - Zwei Schläge