gĂĽltig ab 18.03.2011
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschlieĂźlich Amateurstatut)
des Deutschen Golf Verbandes. Das Wettspiel wird nach dem DGVVorgabesystem ausgerichtet. Es gelten zusätzlich die jeweils aktuellen
Platz- und eventuellen Sonderplatzregeln des Golf-Club Maria Bildhausen
e.V.
Diese Wettspielordnung ist fĂĽr alle Wettspiele und ExtraDayScore-Spiele gĂĽltig, die der Golf-Club Maria Bildhausen e.V. ausrichtet!
Teilnahmeberechtigung:
• Spielberechtigt sind Amateure, die Mitglieder deutscher und ausländischer
Golfclubs mit von Ihrem Heimatclub bestätigter DGV-Stammvorgabe.
Meldungen:
• Jeder Teilnehmer ist für seine Eintragung auf der Meldeliste selbst
verantwortlich.
• Nachmeldungen sind möglich bis zu einer Stunde vor Spielbeginn.
• Frei werdende Positionen werden erst durch Personen einer eventuell
vorhandenen Warteliste und danach aus der Personengruppe der
Nachmeldungen nach den Richtlinien der Flighteinteilung belegt.
Die Reihenfolge bestimmt das Anmeldedatum. Bei Gleichheit entscheidet das
Los.
• Diese Flightänderung kann nur bis zum Zeitpunkt des 1.Abschlages
durchgefĂĽhrt werden. Mit dem 1.Abschlag sind die Flights geschlossen.
• Nicht bis zum Meldeschluss abgemeldete Teilnehmer müssen die volle
TurniergebĂĽhr entrichten.
Es kann eine Disziplinarmassnahme (Wettspielsperre) ausgesprochen werden.
Datenschutz:
• Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Teilnehmer in die Veröffentlichung
seines Namens, seines Bildes, seiner Vorgabe, seiner Startzeit in der Startliste
und seines Wettspielergebnisses in der Ergebnisliste ein, dass dies in digitaler
Form im Internet auf der Homepage „mariabildhausen.de“ sowie auf
„mygolf.de“, in gedruckter Form im Clubhaus oder für Zeitungsberichte
erscheint.
Flighteinteilung:
• Die Flighteinteilung erfolgt über das Computerprogramm und/oder die
Spielleitung.
Zählerbestimmung:
• Wenn nicht per Computerausdruck die Zählerbestimmung ausgedruckt ist, gilt
folgende Regel:
Position 1 der Partie zählt 2, 2 zählt 3 usw., der Letzte zählt den Ersten.
Wettspiel-Ordnung Stand 10.03.2011.doc
Spielleitung:
• Die Mitglieder der Spielleitung und eventuelle Platzrichter werden vor Beginn
des Wettspieles namentlich durch den Golf-Club Maria Bildhausen e.V. auf der
Startliste bekannt gegeben.
• Spieler müssen jede strittige oder zweifelhafte Einzelheit bezüglich der Regeln
der Spielleitung vortragen, deren Entscheidung endgültig ist. (Regel 34 – 3)
Seite 162
Abspielzeit:
• Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit
am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel
mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine
Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7. das Erlassen der Disqualifikation
rechtfertigen. Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, ist der Spieler
disqualifiziert.
Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts (siehe Seite 99 Vorgaben und Spielbetrieb):
• Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen.
Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingungen Decission 33 – 1/8 (Seite
682):
Lochspiel- Am Ende des Lochs, bei dem der VerstoĂź festgestellt wurde,
muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird fĂĽr
jedes Loch, bei dem ein VerstoĂź stattfand, ein Loch abgezogen,
höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
Zählspiel- Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand,
höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Im Falle des
Verstoßes zwischen dem Spiel von zwei Löchern wirkt sich die
Strafe auf das nächste Loch aus.
Loch- oder Zählspiel: Das Nutzen irgendeines nicht erlaubten Beförderungsmittels
muss unmittelbar nach Erkennen des VerstoĂźes eingestellt werden. Andernfalls
wird der Spieler disqualifiziert.
• Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne
Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.
Einschränkung des Personenkreises für Caddies:
• Professionals oder Eltern von Jugendlichen sind als Caddies nicht erlaubt.
In Ausnahmefällen kann die Spielleitung entscheiden!
Verbot, betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel mitzufĂĽhren und zu benutzen:
• Es ist nicht gestattet betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel
(Handy) mitzufĂĽhren und zu nutzen.
Benutzung wenn diese gleichzeitig einen RegelverstoĂź bedeutet:
Zwei Strafschläge im Zählspiel, Lochverlust im Lochspiel. In sonstigen Fällen
der Benutzung, außer in Notfällen:
Disziplinarstrafe (Wettspielsperre).
Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 6-7. der Golfregeln):
• Der Spieler muss ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung
mit jeder von der Spielleitung fĂĽr das Spieltempo ggf. erlassenen Richtlinie
spielen. Zwischen der Beendigung eines Loches und dem Abspielen am
nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern.
Strafe gegen VerstoĂź gegen Regel 6-7.:
Lochspiel – Lochverluste; Zählspiel – Zwei Schläge.
Wettspiel-Ordnung Stand 10.03.2011.doc
Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8,b. der Golfregeln):
• Bei Aussetzung durch die Spielleitung, muss das Spiel unverzüglich
unterbrochen werden.
• Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die
sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von
zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die
Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim
Spielen eines Lochs, so mĂĽssen sie das Spiel unverzĂĽglich unterbrechen und
dĂĽrfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine
Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel
unverzĂĽglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern nicht das
Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. gerechtfertig ist.
• Signal für Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr:
Langanhaltender Signalton !
• Signal für Wiederaufnahme des Spiels:
Wiederholt zwei kurze Signaltöne !
• Bei Blitzgefahr hat der Spieler Eigenverantwortung nach Regel 6-8.
Zählkarten:
• Die Verantwortlichkeit von Zähler und Bewerber bezüglich des Ausfüllens
und der Rückgabe der Zählkarte ist in den Regeln 6 – 2, 6 – 6 und 31 – 4 in
den Golfregeln bestimmt. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen):
• Bei gleichen Ergebnissen werden die gespielten 18 Löcher unter
BerĂĽcksichtigung der Netto-Lochvorgaben berĂĽcksichtigt, bei weiterem
Gleichstand wird nach den DGV-Vorgaben „schwerstes-leichtestes Loch (der
letzten 9,6,3,1 Löcher) entschieden. Bei weiterem Gleichstand entscheidet
das Los.
Siegerehrung:
• Die Siegerehrung erfolgt im Anschluss an das Turnier.
• Bruttopreis geht vor Nettopreis.
• Pro Wettspiel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (ausgenommen
Sonderpreise).
• Nicht ausgegebene Preise für Spieler die bei der Siegerehrung fehlen, stehen
die Preise 1 Woche lang zur Abholung im Club-Sekretariat bereit, wenn der
Spieler seine Abwesenheit bei der Spielleitung entschuldigt hat. Werden diese
in dieser Zeit nicht abgeholt gehen sie in das Eigentum des Golf-Club Maria
Bildhausen e.V. ĂĽber.
• Das Wettspiel ist mit dem Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet.
Regelung fĂĽr behinderte Golfspieler:
• Es gelten die im Abschnitt 12 des Spiel- und Wettspielhandbuches
beschriebenen Anpassungen der Regeln fĂĽr die entsprechenden
Behinderungen fĂĽr behinderte Golfspieler als verbindlich.
Änderungsvorbehalt:
• Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1.Start das Recht, die
Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit).
• Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr
außergewöhnlicher Umstände zulässig.
• Abweichende Regelungen können in den jeweiligen Einzel-Wettspiel-
Ausschreibungen angewendet werden.
Maria Bildhausen, 18.03.2011 / Spielausschuss
