Wettspielordnung

gültig ab 18.03.2011 – Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln
(einschließich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes.

Das Wettspiel wird nach dem DGV Vorgabesystem ausgerichtet. Es gelten zusätzlich die jeweils aktuellen Platz- und eventuellen Sonderplatzregeln des Golf-Club Maria Bildhausen e.V.

Diese Wettspielordnung ist für alle Wettspiele und ExtraDayScore-Spiele gültig, die der Golf-Club Maria Bildhausen e.V. ausrichtet!

Teilnahmeberechtigung:
Spielberechtigt sind Amateure, die Mitglieder deutscher und ausländischer Golfclubs mit von Ihrem Heimatclub bestätigter DGV-Stammvorgabe.

Meldungen:

  • Jeder Teilnehmer ist für seine Eintragung auf der Meldeliste selbst verantwortlich
  • Nachmeldungen sind möglich bis zu einer Stunde vor Spielbeginn.
  • Frei werdende Positionen werden erst durch Personen einer eventuell vorhandenen Warteliste und danach aus der Personengruppe der Nachmeldungen nach den Richtlinien der Flighteinteilung belegt.
  • Die Reihenfolge bestimmt das Anmeldedatum. Bei Gleichheit entscheidet das Los.
  • Diese Flightänderung kann nur bis zum Zeitpunkt des 1.Abschlages durchgeführt werden. Mit dem 1.Abschlag sind die Flights geschlossen.
  • Nicht bis zum Meldeschluss abgemeldete Teilnehmer müssen die volle Turniergebühr entrichten.
  • Es kann eine Disziplinarmassnahme (Wettspielsperre) ausgesprochen werden.

Datenschutz:
Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Teilnehmer in die Veröffentlichung seines Namens, seines Bildes, seiner Vorgabe, seiner Startzeit in der Startliste und seines Wettspielergebnisses in der Ergebnisliste ein, dass dies in digitaler Form im Internet auf der Homepage www.maria-bildhausen.de sowie auf www.mygolf.de, in gedruckter Form im Clubhaus oder für Zeitungsberichte erscheint.

Flighteinteilung:
Die Flighteinteilung erfolgt Über das Computerprogramm und/oder die Spielleitung.

Zählerbestimmung:
Wenn nicht per Computerausdruck die Zählerbestimmung ausgedruckt ist, gilt folgende Regel:

Position 1 der Partie zählt 2, 2 zählt 3 usw., der Letzte zählt den Ersten.
Wettspiel-Ordnung Stand 10.03.2011.doc

Spielleitung:

  • Die Mitglieder der Spielleitung und eventuelle Platzrichter werden vor Beginn des Wettspieles namentlich durch den Golf-Club Maria Bildhausen e.V. auf der Startliste bekannt gegeben.
  • Spieler müssen jede strittige oder zweifelhafte Einzelheit bezüglich der Regeln der Spielleitung vortragen, deren Entscheidung endgültig ist. (Regel 34 – 3) Seite 162

Abspielzeit:
Trifft ein Spieler spielbereit innerhalb von fünf Minuten nach seiner Abspielzeit am Ort des Starts ein, so wird er am ersten zu spielenden Loch im Lochspiel mit Lochverlust, im Zählspiel mit zwei Strafschlägen bestraft, falls keine Umstände vorlagen, die nach Regel 33-7. das Erlassen der Disqualifikation rechtfertigen. Verstreichen auch die gewährten fünf Minuten, ist der Spieler disqualifiziert.

Verbot von motorgetriebenen Golf-Carts (siehe Seite 99 Vorgaben und Spielbetrieb):

  • Spieler müssen zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen.
    Strafe für Verstoß gegen die Wettspielbedingungen Decission 33 – 1/8 (Seite 682):

    • Lochspiel – Am Ende des Lochs, bei dem der Verstoß festgestellt wurde, muss der Stand des Lochspiels berichtigt werden; dabei wird für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch zwei Löcher pro Runde.
    • Zählspiel – Zwei Schläge für jedes Loch, bei dem ein Verstoß stattfand, höchstens jedoch vier Schläge pro Runde. Im Falle des Verstoßes zwischen dem Spiel von zwei Löchern wirkt sich die Strafe auf das nächste Loch aus.
  • Loch- oder Zählspiel: Das Nutzen irgendeines nicht erlaubten Beförderungsmittels muss unmittelbar nach Erkennen des Verstoßes eingestellt werden. Andernfalls wird der Spieler disqualifiziert.
  • Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht.

Einschränkung des Personenkreises für Caddies:
Professionals oder Eltern von Jugendlichen sind als Caddies nicht erlaubt.
In Ausnahmefällen kann die Spielleitung entscheiden!

Verbot, betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel mitzuführen und zu benutzen:

Es ist nicht gestattet betriebsbereite elektronische Kommunikationsmittel (Handy) mitzuführen und zu nutzen. Benutzung wenn diese gleichzeitig einen Regelverstoß bedeutet: Zwei Strafschläge im Zählspiel, Lochverlust im Lochspiel.

In sonstigen Fällen der Benutzung, außer in Notfällen: Disziplinarstrafe (Wettspielsperre).

Unangemessene Verzögerung, langsames Spiel (Regel 6-7. der Golfregeln):
Der Spieler muss ohne unangemessene Verzögerung und in Übereinstimmung mit jeder von der Spielleitung für das Spieltempo ggf. erlassenen Richtlinie spielen. Zwischen der Beendigung eines Loches und dem Abspielen am nächsten Abschlag darf der Spieler das Spiel nicht unangemessen verzögern. Strafe gegen Verstoß gegen Regel 6-7.: Lochspiel – Lochverluste; Zählspiel – Zwei Schläge. Wettspiel-Ordnung Stand 10.03.2011.doc

Aussetzung des Spiels wegen Gefahr (Anmerkung zu Regel 6-8,b. der Golfregeln):

  • Bei Aussetzung durch die Spielleitung, muss das Spiel unverzüglich unterbrochen werden.
  • Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Lochs, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, ist er zu disqualifizieren, sofern nicht das Erlassen dieser Strafe nach Regel 33-7. gerechtfertig ist.
  • Signal für Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr:
    Langanhaltender Signalton !
  • Signal für Wiederaufnahme des Spiels:
    Wiederholt zwei kurze Signaltöne !
  • Bei Blitzgefahr hat der Spieler Eigenverantwortung nach Regel 6-8.

Zählkarten:

  • Die Verantwortlichkeit von Zähler und Bewerber bezüglich des Ausfüllens
    und der Rückgabe der Zählkarte ist in den Regeln 6 – 2, 6 – 6 und 31 – 4 in
    den Golfregeln bestimmt. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen):
  • Bei gleichen Ergebnissen werden die gespielten 18 Löcher unter
    Berücksichtigung der Netto-Lochvorgaben berücksichtigt, bei weiterem
    Gleichstand wird nach den DGV-Vorgaben „schwerstes-leichtestes Loch (der
    letzten 9,6,3,1 Löcher) entschieden. Bei weiterem Gleichstand entscheidet
    das Los.

Siegerehrung:

  • Die Siegerehrung erfolgt im Anschluss an das Turnier.
  • Bruttopreis geht vor Nettopreis.
  • Pro Wettspiel kann ein Spieler nur einen Preis gewinnen (ausgenommen Sonderpreise).
  • Nicht ausgegebene Preise für Spieler die bei der Siegerehrung fehlen, stehen die Preise 1 Woche lang zur Abholung im Club-Sekretariat bereit, wenn der Spieler seine Abwesenheit bei der Spielleitung entschuldigt hat. Werden diese in dieser Zeit nicht abgeholt gehen sie in das Eigentum des Golf-Club Maria Bildhausen e.V. über.
  • Das Wettspiel ist mit dem Aushang der vollständigen Ergebnisliste beendet.

Regelung für behinderte Golfspieler:
Es gelten die im Abschnitt 12 des Spiel- und Wettspielhandbuches beschriebenen Anpassungen der Regeln für die entsprechenden Behinderungen für behinderte Golfspieler als verbindlich.

Änderungsvorbehalt:

  • Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1.Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit).
  • Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
  • Abweichende Regelungen können in den jeweiligen Einzel-Wettspiel-Ausschreibungen angewendet werden.

Maria Bildhausen, 18.03.2011 / Spielausschuss